Stadtwerke Bad Neustadt a. d. Saale informieren über Haustürgeschäfte zum Stromanbieterwechsel

In den letzten Tagen gingen vermehrt Anrufe von Stadtwerkekunden, die per Haustürgeschäft ungewollt zu einem Anbieterwechsel gedrängt wurden, ein. Auch wird von den manchen Besuchern Bezug darauf genommen, dass man vom örtlichen Versorger komme und einen Wechsel zu günstigeren Verträgen vornehmen wolle. Wie auch die Bundesnetzagentur auf ihrer Homepage schreibt, reichen sehr wenige Daten, um einen Anbieterwechsel seitens eines neuen Lieferanten vornehmen zu können. In der Regel sind bereits Name und Zählernummer hierfür ausreichend. Auch ist dort zu lesen, dass für solche Geschäfte ein 14-tägiges Widerspruchsrecht gilt. Hierfür haben die Stadtwerke auf ihrer Homepage (www.stw-badnes.de) bereits ein anwaltlich verfasstes Widerspruchsschreiben hinterlegt. Wie Ulrich Leber, Geschäftsführer der Stadtwerke ausführt, richtet sich das Vorgehen bzw. diese Information der Stadtwerke nicht gegen einen fairen und transparenten Wettbewerb, sondern gegen solche Haustürgeschäfte von anderen Energieanbietern, die auf Überrumpelung setzen und den Kunden ungewollt zu einem Wechsel veranlassen. Wie in der Vergangenheit auch, wird bei konkreten Verstößen von den Stadtwerken mit Abmahnungen und ggf. auch Unterlassungsklagen reagiert. Hier ist der lokale Versorger jedoch auf möglichst konkrete Informationen seitens der Kunden angewiesen, um diesen Fällen nachgehen zu können. Die Stadtwerke selbst führen grundsätzlich keine Haustürgeschäfte durch.

Abschließend unterstreicht Ulrich Leber die Vorsichtsmaßnahmen, welche von der Bundesnetzagentur angeführt werden, nämlich dass die Kunden sehr zurückhaltend mit Informationen aus ihren Energielieferverträgen umgehen sollten und keine sensible Daten angeben, wenn von Unbekannten oder nicht legitimierten Personen danach gefragt wird. Weiterhin sollte der freie Zugang zu Strom- oder Gaszählern und Zugriff auf Vertrags- oder Abrechnungsunterlagen verhindert werden, da dort in aller Regel die Zählernummern hinterlegt sind und einfach von Unbefugten übernommen werden können.

 

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